Willkommen im Kulturagentenprogramm! Sie sind eine Berliner Schule, die Kulturelle Bildung im Schul- und Unterrichtsalltag langfristig einbeziehen oder vorhandene Angebote vertiefen möchte?
Ab dem Schuljahr 2026/27 ist dies mit den Kulturagenten für kreative Schulen Berlin wieder möglich. Im Rahmen von individuellen Beratungsworkshops öffnen wir das Kulturagentenprogramm für die Teilnahme weiterer Berliner Schulen.
Sie und Ihr Schulteam haben im Schuljahr 2026/27 die Möglichkeit, eine individuelle Prozessberatung für Ihren kulturellen Schulentwicklungsprozess zu buchen.
In drei gemeinsam geplanten Workshops, die sich an Ihren Themen und Bedarfen ausrichten, können Sie mit Kolleg:innen Ihrer Schule Zukunftsbilder finden, Ziele abstimmen, Maßnahmen oder Vorhaben planen und sich dafür langfristig verabreden.
Die drei Workshop-Termine (Vorbereitung, Vertiefung, Reflexion) bauen aufeinander auf. Wir begleiten Sie dabei, stellen Fragen, ordnen Inhalte ein, bringen Beispiele mit und ermutigen Sie bei Ihren Vorhaben.
Fragen, die den Beratungsprozess begleiten könnten, sind beispielweise:
- Welche Ressourcen, aber auch welche Ideen, Wünsche für Kulturelle Bildung haben wir an unserer Schule und woran können wir anschließen?
- Welche Projekte und Beispiele schulischer Kultureller Bildung gibt es bei uns?
- Wie können wir den Beteiligungsgedanken in unserer Schulkultur stärken? Wie gelingt bei uns eine partizipative kulturelle Schulentwicklung?
- Welche Kooperationen brauchen wir bzw. passen zu uns?
- Wie gelingt die Kooperation im Kollegium, wie mit Kulturpartner:innen? Wie bauen wir Kooperationen auf bzw. wie halten wir sie lebendig?
Wir bieten am 9. und 10. September mehrere digitale Informationsveranstaltungen für das Programmangebot der individuellen Prozessbegleitung an, für die Sie sich hier bis zum 31. Juli voranmelden können.
Wir senden Ihnen anschließend Zugangslinks für die Veranstaltung zu. Je nach Anmeldestand, entscheiden wir, ob wir eine Warteliste führen werden.
Die Fortführung des Programms im Jahr 2027 ist vom Haushaltsbeschluss des Berliner Senats abhängig, daher ist die überjährige Fortsetzung gemeinsamer Vorhaben vorbehaltlich der Mittelbewilligung.



